Prävention und Maßnahmen

  • In allen Klassen werden mit den Kindern Regeln für das schulische Zusammenleben erstellt.
  • Die Kinder erhalten Hilfestellungen, um Konflikte friedlich miteinander zu lösen. Konfliktsituationen werden im Unterricht thematisiert. So erwerben die Kinder die nötigen Fähigkeiten für die Streitkonferenz.
  • Im 1. Schuljahr wird ein Sozialtraining durchgeführt.
  • Bei regelwidrigem Verhalten und bei Auseinandersetzungen auf dem Schulgelände kann die Aufsichtsperson zur Hilfe geholt werden.
  • Besondere Vorfälle werden protokolliert.

 

Bei wiederholten Verstößen gegen die Schulordnung werden zunächst pädagogische Maßnahmen ergriffen:

  • Streitkonferenz
  • Die beteiligten Kinder bearbeiten das Konfliktformular und geben es bei den jeweiligen Klassenlehrkräften ab.
  • Die Kinder erhalten die Rote Karte zum Abschreiben und Nachdenken.
  • Die Klassenlehrkraft erteilt Pausenverbot.

 

Sollten die pädagogischen Maßnahmen nicht die gewünschte Verhaltensänderung bewirken, werden in Absprache mit der Schulleitung Ordnungsmaßnahmen ergriffen:

  • Das Kind wird zeitweise vom Fachunterricht oder anderen schulischen Veranstaltungen ausgeschlossen.
  • Das Kind wird zeitweise vom Unterricht ausgeschlossen.
  • Das Kind wird vorübergehend einer anderen Lerngruppe zugewiesen.

 

Bei schwerwiegenden Konflikten und Verstößen leitet die Klassenlehrkraft zudem weitere Maßnahmen ein:

  • Es finden Gespräche mit den Kindern und deren Eltern statt.
  • Je nach Schwere der Konflikte/Verstöße wird die Schulleiterin und/oder die Schulsozialarbeiterin bzw. UBUS-Fachkraft mit eingeschaltet.
  • Gemeinsam wird nach Möglichkeiten einer positiven Verhaltensänderung gesucht. Dazu werden ggf. Förderpläne und Zielvereinbarungen erstellt. Eine Förderschullehrkraft und/oder die Schulpsychologin können dabei unterstützend mitwirken.
  • Die Eltern werden über außerschulische Angebote informiert (Erziehungshilfe, Verhaltenstraining, Kinderpsychologen, Jugendamt usw.).