Elterngremien

Klassenelternbeirat

Die Eltern der Schülerinnen und Schüler einer Klasse wählen zu Beginn des ersten und zu Beginn des dritten Schuljahres im Rahmen des ersten Elternabends einen Elternteil als Klassenelternbeirat und einen Elternteil für die Stellvertretung. Der Klassenelternbeirat vertritt die Interessen der Eltern einer Klasse. Seine Rechte und Pflichten sind im Schulgesetz geregelt. Zu seinen Aufgaben gehören u.a.:

  • Erstellen einer Klassenliste mit Kontaktdaten (bei Zustimmung der Eltern)
  • Einladungen zu den Klassenelternabenden
  • Weiterleiten von Informationen an die Eltern
  • Weitertragen von Wünschen und Vorschlägen der Eltern
  • Ansprechen von möglichen Problemen
  • evtl. Planen von Aktivitäten der Klasse, die das soziale Miteinander stärken (Klassenfest, …)

Schulelternbeirat

Die Elternvertreterinnen und -vertreter der Klassen bilden zusammen den Schulelternbeirat. Aus dem Schulelternbeirat werden alle zwei Jahre eine Vorsitzende/ein Vorsitzender sowie eine Vertreterin/ein Vertreter gewählt. Die Vorsitzende/der Vorsitzende vertritt die Interessen aller Eltern. Sie/er arbeitet eng mit der Schulleitung, dem Förderverein und anderen Gremien zusammen. Darüber hinaus nimmt sie/er an Gesamtkonferenzen teil und leitet die Schulelternbeiratssitzung. Die Rechte und Pflichten des Schulelternbeirats sind im Schulgesetz festgelegt.

Schulkonferenz

In der Schulkonferenz als Organ gemeinsamer Beratung und Beschlussfassung arbeiten Schulleitung, gewählte Lehrkräfte und Eltern zusammen. Die Wahl der Schulkonferenzteilnehmerinnen und -teilnehmer erfolgt alle zwei Jahre. Hierbei können auch Eltern kandidieren, die keine Funktion als Klassenelternbeirat innehaben. Abhängig von den jeweiligen Themen, die die Schule betreffen, hat die Schulkonferenz ein Entscheidungsrecht oder ein Anhörungsrecht. Zudem kann die Schulkonferenz Anregungen und Empfehlungen geben, die in den dafür zuständigen Gremien beraten werden.