- In allen Klassen werden mit den Kindern Regeln für das schulische Zusammenleben erstellt.
- Die Kinder erhalten Hilfestellungen, um Konflikte friedlich miteinander zu lösen. Konfliktsituationen werden im Unterricht thematisiert. So erwerben die Kinder die nötigen Fähigkeiten für die Streitkonferenz.
- Im 1. Schuljahr wird ein Sozialtraining durchgeführt.
- Bei regelwidrigem Verhalten und bei Auseinandersetzungen auf dem Schulgelände kann die Aufsichtsperson zur Hilfe geholt werden.
- Besondere Vorfälle werden protokolliert.
Bei wiederholten Verstößen gegen die Schulordnung werden zunächst pädagogische Maßnahmen ergriffen:
- Streitkonferenz
- Die beteiligten Kinder bearbeiten das Konfliktformular und geben es bei den jeweiligen Klassenlehrkräften ab.
- Die Kinder erhalten die Rote Karte zum Abschreiben und Nachdenken.
- Die Klassenlehrkraft erteilt Pausenverbot.
Sollten die pädagogischen Maßnahmen nicht die gewünschte Verhaltensänderung bewirken, werden in Absprache mit der Schulleitung Ordnungsmaßnahmen ergriffen:
- Das Kind wird zeitweise vom Fachunterricht oder anderen schulischen Veranstaltungen ausgeschlossen.
- Das Kind wird zeitweise vom Unterricht ausgeschlossen.
- Das Kind wird vorübergehend einer anderen Lerngruppe zugewiesen.
Bei schwerwiegenden Konflikten und Verstößen leitet die Klassenlehrkraft zudem weitere Maßnahmen ein:
- Es finden Gespräche mit den Kindern und deren Eltern statt.
- Je nach Schwere der Konflikte/Verstöße wird die Schulleiterin und/oder die Schulsozialarbeiterin bzw. UBUS-Fachkraft mit eingeschaltet.
- Gemeinsam wird nach Möglichkeiten einer positiven Verhaltensänderung gesucht. Dazu werden ggf. Förderpläne und Zielvereinbarungen erstellt. Eine Förderschullehrkraft und/oder die Schulpsychologin können dabei unterstützend mitwirken.
- Die Eltern werden über außerschulische Angebote informiert (Erziehungshilfe, Verhaltenstraining, Kinderpsychologen, Jugendamt usw.).